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NATUR ERLEBEN

Preise und Angebot / AGB

Preise

Administrationsgebühr (Jährlich wiederkehrend )   20.00 Fr./Kind  

Pro Quartal ab August 2016

Waldmorgen von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr

300.00 Fr./Kind

Waldmorgen von 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr 

600.00 Fr./Kind inkl. Mittagessen

Bei einer Anmeldung für mehrere Waldmorgen, gibt es auf jeden zusätzlichen Tag 10% Ermässigung

Ermässigung gibt es auch, auf jedes weitere Geschwister, dass den selben oder einen anderen Waldmorgen besucht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Beginn der Waldspielgruppe

Das Waldspielgruppenjahr beginnt jeweils nach den Sommerschulferien. Nach Absprache Einstieg auch Quartalsweise während dem Jahr möglich.

Die Ferien und Feiertage der Waldspielgruppe richten sich nach den Ferien der Schulgemeinden Pfäffikon. Link: Ferienplan Pfäffikon ZH

Die Anmeldung des Kindes gilt für das ganze Waldspielgruppenjahr. Der Vertrag läuft automatisch am Ende des Waldspielgruppenjahres per Ende Juli aus

Angebot

Dienstag von 9.00 Uhr - 13.30 Uhr inkl. Mittagessen

Donnerstag Vormittag von 9.00 Uhr -11.30 Uhr

Abrechnung

Der Betrag muss im Voraus pro Quartal, kann aber auch halbjährlich oder für ein ganzes Jahr, bezahlt werden. 

Der Beitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu entrichten. Der freigehaltene Platz wird auch bei Krankheit und sonstigen Absenzen verrechnet.

Aufnahme

Kinder ab drei Jahren bis Kindergarten sind bei uns willkommen.

Austritt

Kündigungsfrist während dem Spielgruppenjahr sind 3 Monate

Die jährliche Administrationsgebühr wird auch bei einem vorzeitigem Austritt verrechnet.

Bei einer Kündigung vor dem Start des Spielgruppenjahres müssen folgende Kosten übernommen werden:
- Kündigung bis Ende April: ohne Kostenfolgen
- Kündigung bis Ende Mai: ein Monatsbeitrag
- Kündigung bis Ende Juni: zwei Monatsbeiräge
- Kündigung bis Ende Juli: drei Monatsbeiträg

Versicherung

Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Kind, liegt in der Verantwortung der Eltern.

Wetter

Die Waldspielgruppe findet das ganze Jahr bei jedem Wetter statt. Bei extremen Wetterverhältnissen (Sturm und Gewitter) kann der Waldmorgen abgesagt werden.

Absenzen

Ferien ausserhalb der Schulferien- sowie krankheits - und unfallbedingte Abwesenheiten des Kindes sind bitte mitzuteilen.